„E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern werden künftig viel einfacher zu errichten sein – weil man nicht mehr die aktive Zustimmung von allen Miteigentümerinnen und -eigentümern braucht“, so Umweltministerin Leonore Gewessler. Die Novelle des WEG (Wohnungseigentumsgesetz), die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, erleichtert die Errichtung von Ladestationen in Mehrparteienhäusern in Österreich. Vor allem Wohnungseigentümer mit dem Wunsch von einer eigenen Ladelösung profitieren von der Novelle.
Ladestationen bieten Ladekomfort für Mieter und Eigentümer, sind aber auch ein langfristiges Investment zur Wertsteigerung der Immobilie. Der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien kommt man damit ebenfalls einen Schritt näher. Ladeinfrastruktur, die schon bei der Gebäudeplanung mitgedacht und nahtlos in die Gebäudeinstallation integriert wird, spart zukünftige Kosten.
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Steht am Stellplatz der Immobilie eine Stromversorgung zur Verfügung? Wenn ja, welche Leistung hat sie?
Bietet der Stellplatz ein ausreichendes Platzangebot für eine Wallbox? (ca. 1m²)
Welche Ladegeschwindigkeit ist gewünscht?
Wer soll sich um den Betrieb der Stationen kümmern?
Handelt es sich um halböffentliche Parkplätze oder um private Stellplätze?
Wer soll sich um das Nutzer- und Abrechnungsmanagement kümmern?
Ist eine transparente Zuordnung der Kosten gewünscht?
Bis wann ist die Umsetzung geplant?
Sie haben sich über die Fragen der Checkliste bereits Gedanken gemacht und können diese beantworten? Dann ist Ihre Immobilie bereit für eine individuelle Ladelösung!
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