Im Lauf der letzten Jahrzehnte hat sich die erfal GmbH & Co. KG zu einem marktbestimmenden Hersteller von Sicht- und Sonnenschutzprodukten, Insektenschutzsystemen sowie Vorhangschienen entwickelt. Kein Wunder: die Produkte werden auftragsbezogen gefertigt und kommen nicht von der Stange. Rund 5.000 Kunden aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden schätzen bereits die hochwertigen Erzeugnisse.
Seit März 2021 ist erfal GmbH & Co. KG Mitglied in der Gütegemeinschaft Sicht-, Blend- und Sonnenschutzsysteme e.V.. Nach positiven Abschlusses eines Erweiterungs- und Revisionsverfahren der Güte- und Prüfbestimmungen im März 2022 wurden weitere Produkte spezifiziert, die einen RAL-Qualitätsanspruch erfüllen müssen.
Das Ergebnis: die qualitativ hochwertigen erfal Sicht- und Sonnenschutzprodukte werden natürlich den hohen Gütezeichen-Ansprüchen gerecht. Zu den Kriterien zählt neben der Produktqualität auch die Serviceleistung, wie etwa die vorliegenden BIM-Modelle für alle Planer. Dementsprechend stolz zeigt sich Objektberatungs-Leiter Stefan Weber: "Die Verleihung des Gütezeichens gilt als herausragender Qualitätsbeweis und ermöglicht uns eine nachhaltige Unterscheidung zum Wettbewerb."
Besonders angetan waren die unabhängigen Prüfer von der prozessoptimierten Fertigung, der fachkompetenten Kundenberatung und dem firmeneigenen Fuhrpark, mit dem nahezu alle Kunden direkt beliefert werden. Die Rechtmäßigkeit des Gütesiegels wird zukünftig jährlich überprüft, doch angesichts der steten Eigenüberwachung besteht kein Zweifel, dass erfal auch in Zukunft das RAL-Gütesiegel führen wird.
Auch Bernfried Stache, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft, freut sich mit erfal: "Anlässlich der Verleihung der Gütezeichen wird immer wieder deutlich, dass es erhebliche qualitative Unterschiede bei den Produkten, aber insbesondere auch bei den Beratungs- und Dienstleistungen gibt. Hier obliegt es nun dem Auftraggeber, oder auch dem Planer/Architekten sicherzustellen, dass in den Ausschreibungen für diese Produkte die Frage nach einer RAL-Gütesicherung unabdingbar gefordert wird."